Bestehende Kredite, Kreditkarten und Leasings müssen bei der Aufnahme eines neuen Kredits zwingend berücksichtigt werden, nach KKG!
Das Bundesgesetz über den Konsumkredit, Kurzform KKG, regelt die Vergabe von “Konsumkrediten” oder einfach gesagt den Privatkredit. Die gesetzlichen Vorgaben zur Vergabe eines Konsumkredits sind sehr straff und beinhalten unter anderem die Art und Weise wie eine Budgetkalkulation gemacht werden muss. Bei bestehenden Verpflichtungen sind die Anbieter verpflichtet diese so umzurechnen, das auch diese innerhalb von 36 Monaten zurückbezahlt werden.
Ein Beispiel für eine Berechnung nach KKG für bestehende Verpflichtungen:
Bestehende Verpflichtung: Privatkredit
Anzahl offene Raten: 67
Monatsrate gemäss Vertrag: CHF 612.00
Monatsrate bestehende Verpflichtung gemäss KKG Budgetberechnung: CHF 1’139.00
Schnell ist man also nicht mehr kreditfähig nach KKG und die Anbieter können keinen weiteren Kredit gewähren. Wird die offene Schuld jedoch abgelöst und Sie nehmen einen zusätzlichen Kredit auf oder erhöhen Ihren bestehenden Kredit, muss die offene Verpflichtung nicht berücksichtigt werden als Belastung und die Wahrscheinlichkeit einer Bewilligung steigt, aufgrund des optimierten Budgets.